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Anwendungsbereich

Folgende AGB finden bei allen Aufträgen Verwendung, die ein Auftraggeber uns schriftlich oder mündlich erteilt. Wir bevorzugen im Sinne des Auftraggebers die Schriftform, da eventuelle Übermittlungsfehler zu seinen Lasten gehen. Abweichungen und Sonderabsprachen werden nur schriftlich wirksam. Vorrang vor der Vertragserfüllung hat immer die Sicherheit, die Entscheidungskompetenz hierüber hat ausschließlich der vor Ort befindliche Pilot oder die zuständigen Behörden.

Fluggenehmigungen

Wir tragen Sorge für die Aufstiegsgenehmigungen für das jeweilige Bundesland und/oder die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Dies ist für den Auftraggeber im allgemeinen kostenlos. Ausnahmen: Werden Sondergenehmigungen (für z.B. Flüge in Naturschutzgebieten, über Wasserwegen, über Drehorten von dritten Parteien o.ä.) benötigt, verpflichtet sich der Auftraggeber mit uns und den Behörden zusammenzuarbeiten und eventuell anfallende Kosten für Drehgenehmigungen, bzw. Sondernutzungen, ohne Zusatzkosten und nach vorheriger Absprache, zu tragen.

Ausfallkosten, Rücktritt und Widerrufsbelehrung

Unsere Drohnen können bei Regen, Schneefall, Gewitter und starkem Wind nicht oder nur mit Einschränkungen aufsteigen. In diesem Fall bieten wir Ihnen, nach Absprache, Nachlass für einen Folgeauftrag an. Eventuelle Zusatzkosten für Anfahrt, Übernachtung, Sondergenehmigungen etc. werden erneut in Rechnung gestellt.

Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, welche die Aufnahmen beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, so geht dies zu seinen Lasten.

Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt, bitte folgendes beachten:

1. Rücktritt 6 Tage vor Durchführung sind 30% des Auftrags zu zahlen.
2. Rücktritt 4 Tage vor Durchführung sind 50% des Auftrags zu zahlen.
3. Rücktritt alles unter 3 Tage bis 24 Stunden vor Durchführung sind 75% zu zahlen
4. Rücktritt ab 24 Stunden sind 100% zu zahlen.

Treten wir von einem Auftrag zurück, können keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.


Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

Markenrecht, Schutz Dritter & Haftung

Der Auftraggeber versichert, dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung, keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Pilot während der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangen das der Auftrag gegen Recht und Gesetz verstößt, kann er den Auftrag umgehend zu Lasten des Auftraggebers abbrechen und das Bildmaterial vernichten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit uns gegen eventuelle Schadensersatzansprüche uneingeschränkt Dritter frei zu stellen.

Alle unsere Flüge sind durch eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abgesichert. Wir haften lediglich
für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Preise, Zahlungen & Nutzungsrechte

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Dem Kunden wird mit Übergabe des Bild- und/oder Videomaterials eine Rechnung zugestellt. Diese hat ein Zahlungsziel von 14 Tage nach Erhalt und ist ohne Abzüge zu entrichten. Erst nach der vollständigen Zahlung greift das im Auftrag definierte, uneingeschränkte private oder gewerbliche Nutzungsrecht. Wir behalten uns das Recht vor, Teile des erstellten Materials für eigene Werbezwecke zu nutzen.

An und Abfahrt

* Bis zu 50 km (An- und Abfahrt), ab Firmensitz,
sind in den Angebotspreisen enthalten. Für jeden weiteren Kilometer werden 79 Cent berechnet.

Weitergabe von Aufträgen

Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge an von uns geprüfte Dritte weiterzugeben. Darüber wird der Kunde vorab informiert.

Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Gifhorn.

Gesetzliche Nutzung einer Drohne

Aus rechtlichen Gründen dürfen Drohnen in Deutschland nicht überall eingesetzt werden. Wir nehmen keine Aufträge an, wo das fliegen in der Nähe von: Justizvollzugsanstalten, Anlagen zur Energiegewinnung, Militärischen Anlagen, Unglücksorten, Menschenmengen oder viel befahrenen Straßen erforderlich ist. Die Fluggeräte dürfen nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben werden und müssen in Sichtweite des Piloten geflogen werden.

Aktuelle EU-Regelungen

Nachfolgend finden Sie die AGB - Webentwicklung

Dienstleistungs-AGB_V2.1

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Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir nehmen uns die Zeit für eine individuelle und persönliche Beratung.

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01590 1966 86 4
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Erfahrungen & Bewertungen zu Nick Steinhauer